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Gildensatzung (Letzte Aktualisierung: 21.01.2006) § 1 Allgemeines 1.1. Der Umgang der Gildenmitglieder untereinander muß den Anforderungen an Kameradschaft, Ehrlichkeit und Loyalität genügen. 1.2. Kein Ranghöheres Gildenmitglied hat einem unteren Rang Anweisungen zu erteilen, Ausnahmen treten nur bei Gildenevents in Kraft. 1.3. Alle Beschlüsse der Gildenleitung sind zu akzeptieren, Beschwerden werden vom Hohen Rat entgegen genommen, eine Diskussion im Gildenchat wird nicht akzeptiert. § 2 Kleiderordnung 2.1. Mit dem erreichen der 50. Stufe wäre es schön wenn die Kleider/Rüstung in Gildenfarben gefärbt würden, sprich tiefschwarz/hellblau, es besteht aber keine Pflicht dazu. VS Gildenfärbung: Weste (Robe) / Stiefel / Handschuhe / Haube (Helm, Kappe, Stirnband) : Tiefschwarz Ärmlinge / Beinlinge : Hellblau 2.2. Mit dem erreichen der 50. Stufe ist es hingegen Pflicht das Gildenemblem auf dem Umhang zu tragen. Schild ist kein muss wird aber gerne gesehen. § 3 Auftreten in der Öffentlichkeit 3.1. Die Gilde ist durch angemessene Wortwahl und entsprechendes Verhalten im Kampfe in der Öffentlichkeit zu vertreten, wo und unter welchen Umständen auch immer ein Mitglied sich befindet. Verfehlungen fallen viel eher auf die Gilde als auf den Einzelnen zurück, daher sollte sich jeder der Verantwortung gegenüber den Kameraden bewusst sein. 3.2. Anfeindungen, Schmähungen und unrechten Anschuldigungen ist geschlossen und ohne Zögern entgegenzutreten. Im Sinne der Gildenzusammengehörigkeit ist Kameraden beizustehn, und Schulterschluss zu demonstrieren. § 4 Hilfeleistungen 4.1. Die Gilde steht vor allem anderen, wer sich dafür nicht einsetzt hat mit einer Abmahnung, bei Wiederholung, nach Zusammenschluss des Hohen Rates mit Sanktionen zu rechnen. 4.2. willentliche Unterlassung von Hilfestellung gegenüber Anderen, sei es aus persönlichen Gründen wie Unlust oder Schadenfreude, sind Verstösse gegen die Gildenordnung und werden nicht toleriert. 4.3. Weiterhin sind notorische Bettelei, grobe verbale Verfehlungen, sichtliche und dauerhafte Ausnutzung der Hilfsbereitschaft zu unterlassen. § 5 Hoher Rat Der Hohe Rat bildet sich aus 6 Mitgliedern der Gilde und wird bei jedem Gildentreffen neu gewählt. Aufgaben des Hohen Rates : 5.1 Planung und Leitung von Gildenevents 5.2 Hilfeleistung bei Quests 5.3 Einführung neuer Mitglieder in die Gilde 5.4 Einführung in Taktiken des Gilden PvM (Welche Skills/RAs sind am effektivsten, welche Gruppenaufstellungen, usw.) 5.5 Planung und Leitung der Kämpfe im RvR 5.6 Einführung in Taktiken des Gilden RvR (Welche Skills/RAs sind am effektivsten, welche Gruppenaufstellungen, usw.) Spieler die sich für die Wahl zum Hohen Rat bewerben sollten aus oben genannten Gründen genug Erfahrung im PvM oder im RvR mitbringen. § 6 Gildentreffen Gildentreffen finden nur nach Ausruf der Gildenleitung statt, alle Gildenmitglieder haben sich daran, soweit möglich, zu beteiligen. 6.1. Das Gildentreffen findet im 1. Stock des Gildenhauses statt, Staavgard Nr. 5060. 6.2. Um einen zügigen Ablauf zu gewährleisten wird darauf wert gelegt das sich alle Mitglieder Diszipliniert verhalten und Verzögerungen im Ablauf durch Witzeleien oder Diskussionen im Rahmen zu halten. 6.3. Bei jedem Gildentreffen wird der Hohe Rat neu gewählt. Alle Mitglieder mit dem Rang "1 Sturmlord" und "3 Sturmherra" können sich auf die Wahlliste setzen lassen. § 7 Ränge 0 Sturmmeister (Gildenleiter) 1 Sturmlord (Hoher Rat) 3 Sturmherra (Einsatz für Gilde, Organisation + Leitung Events) 5 Sturmreiter (Basis Rang 50er Char) 6 Stürmer (Chars unter 50, Twinks) 9 Sturmwächter (Anwärter, 4 Wochen) Für Besondere Dienste besteht die Möglichkeit der Beförderung ausserhalb o.g. Regelung. Es gibt kein Veto-Recht gegen einen Mehrheitsbeschluss. § 8 Gildenevents Gildenevents sind Ereginise die die Gilde zumeist mit einer oder mehreren Gruppen durchführt. 8.1. Alle Drops werden soweit von Nutzen unter den Teilnehmenden verteilt oder Verlost, Drops die nicht wirklich benötigt werden, wandern in die Gildentruhe. 8.2. Den Anweisungen des Organisators oder der Gildenleitung ist folge zu leisten um einen reibungslosen Ablauf zu gewähren 8.3. Die Gildenleitung behällt sich das Recht vor, Drops an bestimmte Mitglieder zu verteilen bzw. eine offene Verlosung durchzuführen. 8.4. Drop-Hascherei wird nicht toleriert, braucht jemand einen Drop nicht, stimmt aber bei der Verlosung dafür obwohl ihn andere brauchen erfolgt eine Abmahnung. 8.5. Drops die ein Spieler bei einem Event erhällt sollten nur innerhalb der Gilde weitergegeben werden. Der Verkauf von Eventdrops wird nicht gerne gesehen. 8.6. Anmeldungen zu Gildenevents bitte stehts im Forum. 8.7. Event Termine sind bindend, sollte jemand zu spät kommen so muss das Gildenevent ohne ihn begonnen werden. § 9 Kommunikation 9.1. Der Gildenchat sollte soweit möglich in allen Kommunikationsfenstern aktiviert werden. Je nach Situation/Event ist es aber durchaus legitim diesen auszuschalten. 9.2. Werden Fragen im Gildenchat gestellt, ist ,soweit möglich, zu antworten § 10 Probezeit 10.1 Nach der Bewerbung im Forum und einer erfolgreichen Abstimmung werdet Ihr unter Vorbehalt für eine 4 wöchige Probezeit aufgenommen. In der Probezeit entscheidet sich, ob der Neuzugang zu uns passt, ob er sich einbringt, mitmacht, hilfsbereit ist und ein Teil dieser Gilde wird. Nach Ablauf der Probezeit berät sich der HR/GM und entscheidet ob die Person ein Vollmitglied wird, oder die Gilde wieder verlassen muss. |